Regierungsentwurf vom 12.08.2026 · Start geplant 2027

Frühstartrente für Kinder: Anspruch prüfen & Beantragung verstehen

10 € monatlich staatliche Förderung

für die Altersvorsorge Ihres Kindes – so im Regierungsentwurf zur Frühstart-Rente vorgesehen

Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Der operative Start ist nach aktuellem Stand für den 1. Januar 2027 vorgesehen – für den Jahrgang 2020 soll die Förderung rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 gutgeschrieben werden. Das parlamentarische Verfahren ist noch nicht abgeschlossen.

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Keine Behörde · kein Angebot der Bundesregierung · Informationen auf Basis öffentlich verfügbarer Quellen

Die wichtigsten Fakten

10 €
staatliche Förderung pro Monat (vorgesehen)
6–18 Jahre
geplanter Förderzeitraum
2020
erster vorgesehener Geburtsjahrgang
01.01.2027
geplanter operativer Start

Alle Angaben nach aktuellem Stand und vorbehaltlich der endgültigen gesetzlichen Umsetzung.

Anspruchscheck

Hat mein Kind Anspruch auf die Frühstartrente?

Einfach erklärt

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente – auch Frühstart-Rente genannt – ist ein geplantes Modell, mit dem der Staat den Aufbau einer privaten Altersvorsorge bereits im Kindesalter unterstützen soll. Die Idee: Wer sehr früh anfängt, profitiert über Jahrzehnte von Zeit und Zinseszins – auch mit kleinen Beträgen.

Im Regierungsentwurf ist nach aktuellem Stand vorgesehen:

  • 10 € staatliche Förderung pro Monat für jedes förderfähige Kind
  • Förderung für Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr
  • Anknüpfung an den Bezug von Kindergeld für das Kind und einen Wohnsitz in Deutschland
  • Einstieg mit dem Geburtsjahrgang 2020; danach soll grundsätzlich jährlich der neu sechsjährige Jahrgang hinzukommen
  • Eltern sollen einen Altersvorsorgedepot-Vertrag für das Kind abschließen können; ohne eigenen Vertrag soll der Förderbetrag kohortenweise kollektiv angelegt werden
  • private Zuzahlungen sollen grundsätzlich möglich sein – bis zu einer jährlichen Obergrenze, die offiziell noch nicht beziffert ist
  • Abwicklung der Förderung über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
  • Auszahlung des geförderten Kapitals grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres

Wichtig: Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen. Ein Kabinettsbeschluss ist jedoch kein Gesetz – Bundestag und Bundesrat müssen noch beraten, die Verkündung steht aus. Details können sich daher noch ändern.

Alle Aussagen auf dieser Seite, die noch nicht endgültig gesetzlich beschlossen sind, kennzeichnen wir als „im Regierungsentwurf vorgesehen“, „geplant“ oder „nach aktuellem Stand“. Stand der Informationen: 13. August 2026.

In 4 Schritten

So soll es funktionieren

  1. Anspruch prüfen

    Prüfen, ob das Kind nach aktuellem Stand zur vorgesehenen Altersgruppe und zum Förderjahrgang gehört.

  2. Depot-Vertrag abschließen

    Eltern sollen ab dem geplanten Start einen Altersvorsorgedepot-Vertrag für das Kind abschließen können. Ohne eigenen Vertrag soll der Förderbetrag kollektiv angelegt werden.

  3. Staatliche Förderung erhalten

    Vorgesehen sind 10 € pro Monat; die Abwicklung soll über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) laufen.

  4. Langfristig Vermögen aufbauen

    Das Kapital soll langfristig angelegt bleiben und nach aktuellem Regierungsentwurf grundsätzlich nicht vor dem 65. Lebensjahr ausgezahlt werden.

Zeitplan

Wann kann ich die Frühstartrente beantragen?

Der operative Start ist nach aktuellem Stand für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Eine Beantragung bzw. der Abschluss eines förderfähigen Altersvorsorgedepot-Vertrags ist derzeit noch nicht möglich, weil das parlamentarische Verfahren nach dem Kabinettsbeschluss vom 12. August 2026 noch aussteht.

Wichtig zu unterscheiden: Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung bereits ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt und später nachträglich gutgeschrieben werden – auch wenn die Technik und die Verträge erst 2027 nutzbar sein sollen. Bis dahin gilt: informiert bleiben, Unterlagen des Kindes bereithalten und keine vorschnellen Verträge abschließen, die heute als „Frühstartrente“ beworben werden.

Kollektive Auffanglösung

Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen?

Die Förderung soll nach dem aktuellen Regierungsentwurf nicht verfallen. Schließen Eltern keinen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag ab, soll der Förderbetrag kohortenweise kollektiv angelegt werden – also gemeinsam für alle Kinder eines Jahrgangs, für die kein individueller Vertrag besteht.

Mit Eintritt der Volljährigkeit soll das so angesparte Kapital in einen selbst eröffneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Private Zuzahlungen sind bei dieser kollektiven Auffanglösung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Auch für dieses Kapital soll gelten: eine Auszahlung ist nach dem Regierungsentwurf grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich. Erträge sollen während der Ansparphase bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben; wie die Auszahlungsphase konkret besteuert wird, ist noch nicht abschließend geregelt.

Anbieter

Wo kann die Frühstartrente später abgeschlossen werden?

Vorgesehen ist, dass Eltern für ihr Kind einen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen. Die Frühstartrente ist dabei Teil der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge und soll an das vorgesehene Altersvorsorgedepot anknüpfen. Welche Anbieter die gesetzlichen Anforderungen erfüllen werden und welche Produkte konkret förderfähig sind, steht bislang nicht abschließend fest.

Aus diesem Grund nennen wir bewusst noch keine Banken, Broker, Fondsanbieter oder Versicherer und geben keine Empfehlungen ab. Sobald belastbare Informationen vorliegen, stellen wir die Anbieter neutral und vergleichbar gegenüber.

FAQ

Häufige Fragen zur Frühstartrente

Was ist die Frühstartrente?

Die Frühstartrente (auch „Frühstart-Rente“) ist ein geplantes staatliches Fördermodell für die private Altersvorsorge von Kindern. Im Regierungsentwurf ist vorgesehen, dass der Staat für jedes förderfähige Kind monatlich 10 € in ein Altersvorsorgedepot einzahlt. Das Bundeskabinett hat den Regierungsentwurf am 12. August 2026 beschlossen; das parlamentarische Verfahren steht noch aus. Geltendes Recht ist die Frühstartrente daher noch nicht.

Ist die Frühstartrente schon beschlossen?

Nein, nicht endgültig. Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 den Regierungsentwurf beschlossen. Die Beratungen in Bundestag und Bundesrat sowie die Verkündung stehen noch aus. Bis dahin können sich Details – etwa Höhe, Altersgrenzen oder Jahrgänge – noch ändern.

Wann startet die Frühstartrente?

Der operative Start ist nach aktuellem Stand für den 1. Januar 2027 vorgesehen. Für den Geburtsjahrgang 2020 soll die Förderung jedoch bereits ab dem 1. Januar 2026 berücksichtigt und nachträglich gutgeschrieben werden. Förderbeginn 2026 und operativer Start 2027 sind also zwei verschiedene Dinge.

Wer bekommt die Frühstartrente?

Vorgesehen sind Kinder und Jugendliche vom 6. bis zum 18. Lebensjahr. Nach aktuellem Stand soll die Förderung an den Bezug von Kindergeld für das Kind sowie einen Wohnsitz in Deutschland anknüpfen. Der Einstieg soll mit dem Geburtsjahrgang 2020 beginnen; danach soll grundsätzlich jährlich der neue sechsjährige Jahrgang hinzukommen.

Wie hoch ist die Förderung?

Im Regierungsentwurf sind 10 € pro Monat und Kind vorgesehen, also rund 120 € pro Jahr. Über den geplanten Förderzeitraum vom 6. bis zum 18. Lebensjahr wären das etwa 1.440 € staatliche Einzahlungen, zuzüglich einer möglichen – nicht garantierten – Wertentwicklung.

Welche Jahrgänge sind vorgesehen?

Erster vorgesehener Förderjahrgang ist der Geburtsjahrgang 2020. Anschließend soll grundsätzlich jedes Jahr der neu sechsjährige Jahrgang hinzukommen. Für bisher nicht berücksichtigte, ältere Jahrgänge ist nach aktuellem Stand eine Einbeziehung ab 2029 geplant. Eine Garantie dafür gibt es nicht, solange das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen ist.

Kann ich die Frühstartrente schon beantragen?

Nein. Eine Beantragung oder eine förderfähige Depoteröffnung ist derzeit nicht möglich, weil das Gesetz noch nicht verkündet ist und zugelassene Produkte noch nicht feststehen. Sinnvoll ist heute nur die Vorbereitung: Geburtsurkunde und Steuer-Identifikationsnummer des Kindes bereitlegen.

Wo kann ich die Frühstartrente beantragen?

Vorgesehen ist, dass Eltern für das Kind einen Altersvorsorgedepot-Vertrag abschließen, auf den die Förderung fließt. Die Abwicklung der Förderung soll über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgen. Welche Anbieter förderfähige Verträge anbieten, steht noch nicht abschließend fest.

Muss ich selbst Geld einzahlen?

Nein. Nach aktuellem Stand ist keine eigene Einzahlung erforderlich, um die staatliche Förderung zu erhalten. Private Zuzahlungen sollen grundsätzlich möglich sein – bis zu einer jährlichen Obergrenze, die offiziell noch nicht beziffert ist.

Was passiert, wenn Eltern kein eigenes Depot eröffnen?

Die Förderung soll nach dem Regierungsentwurf nicht verfallen. Schließen Eltern keinen eigenen Altersvorsorgedepot-Vertrag ab, soll der Förderbetrag kohortenweise kollektiv angelegt werden. Bei Volljährigkeit soll das angesparte Kapital in einen selbst eröffneten Altersvorsorgevertrag übertragen werden können. Private Zuzahlungen sind bei dieser kollektiven Auffanglösung nach aktuellem Stand nicht vorgesehen.

Wann kann über das Kapital verfügt werden?

Nach dem aktuellen Regierungsentwurf soll eine Auszahlung des geförderten Kapitals grundsätzlich nicht vor Vollendung des 65. Lebensjahres möglich sein. Das entspricht dem Entwurfsstand und ist noch kein endgültig geltendes Gesetz.

Wie werden die Erträge steuerlich behandelt?

Nach aktuellem Stand sollen die Erträge während der Ansparphase bis zum Beginn der Auszahlungsphase steuerfrei bleiben. Wie die späteren Auszahlungen konkret besteuert werden, ist noch nicht abschließend geregelt – dazu machen wir bewusst keine Angaben.

Welche Anbieter wird es geben?

Konkrete förderfähige Produkte und Anbieter stehen noch nicht abschließend fest. Die Frühstartrente ist Teil der geplanten Reform der privaten Altersvorsorge und soll an das vorgesehene Altersvorsorgedepot anknüpfen. Wir nennen bewusst noch keine Banken, Broker oder Versicherer und geben keine Empfehlungen ab.

Ist Frühstartrente-Antrag.de eine offizielle Behördenseite?

Nein. Frühstartrente-Antrag.de ist ein unabhängiges, privates Informationsportal. Wir sind keine Behörde und handeln nicht im Auftrag der Bundesregierung oder des Bundesministeriums der Finanzen. Verbindliche Informationen finden Sie ausschließlich bei den offiziellen Stellen.

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Quellen

Offizielle Quellen & weiterführende Informationen

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